Marktlauf Kirchseeon ATSV Kirchseeon e.V.

Rechtliches

Teilnahmebedingungen Marktlauf Kirchseeon

§1 Geltungsbereich

Diese Teilnahmebedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem ATSV Kirchseeon e.V. (Veranstalter) und den Teilnehmenden am Marktlauf Kirchseeon. Mit der Anmeldung erkennt die teilnehmende Person diese Bedingungen an.

§2 Anmeldung und Startgebühr

  1. Die Anmeldung erfolgt online über RaceResult. Sie wird verbindlich mit Eingang der Anmeldebestätigung.
  2. Die Startgebühr ist gemäß der bei der Anmeldung angezeigten Preisstaffel fällig und vor dem Renntag zu entrichten.
  3. Ein Anspruch auf Nachmeldung besteht nicht; Nachmeldungen sind nur nach Verfügbarkeit freier Startplätze möglich.

§3 Teilnahmevoraussetzungen

  1. Es gelten die bei der Anmeldung genannten Alters- und Gesundheitsvoraussetzungen für die jeweilige Distanz.
  2. Die teilnehmende Person versichert, sich in einem für die Teilnahme geeigneten gesundheitlichen Zustand zu befinden.

§4 Verhaltenspflichten

Den Anweisungen des Veranstalters, der Streckenposten und des Ordnungspersonals ist Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Ablauf oder die Sicherheit anderer gefährden, kann der Veranstalter die betreffende Person von der Veranstaltung ausschließen.

§5 Haftung

  1. Die Teilnahme an den Läufen erfolgt auf eigene Verantwortung. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken, die sich aus der körperlichen Anstrengung selbst ergeben.
  2. Der Veranstalter haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, unbeschränkt.
  3. Für sonstige Schäden haftet der Veranstalter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
  4. Die Strecke verläuft teilweise auf öffentlichen Straßen und Wegen; diese sind, soweit nicht ausdrücklich anders ausgeschildert, nicht für den allgemeinen Verkehr gesperrt. Teilnehmende haben hierauf besondere Rücksicht zu nehmen.

§6 Absage, Verlegung, höhere Gewalt

  1. Der Marktlauf findet grundsätzlich bei jeder Witterung statt.
  2. Ist der Veranstalter aufgrund höherer Gewalt (insbesondere Unwetter, behördliche Anordnung, Naturkatastrophen, Pandemien) oder zum Schutz von Leib und Leben der Teilnehmenden gezwungen, die Veranstaltung ganz oder teilweise abzusagen, zu verschieben oder abzubrechen, besteht kein Anspruch auf Schadensersatz.
  3. Wird die Veranstaltung vor Beginn insgesamt abgesagt, wird die Startgebühr abzüglich bereits entstandener, nicht erstattungsfähiger Kosten (z. B. Startnummern, Medaillen, Verwaltungsgebühren) erstattet oder – nach Wahl des Veranstalters – ein Gutschein für die Folgeveranstaltung ausgestellt.
  4. Wird die Veranstaltung nach Beginn abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Startgebühr.

§7 Bild- und Tonaufnahmen

Im Rahmen der Veranstaltung können Foto-, Film- und Tonaufnahmen entstehen. Ob der Veranstalter Aufnahmen der teilnehmenden Person für seine Öffentlichkeitsarbeit (Website, Social Media, Presse und Vereinsarchiv) einschließlich der Bewerbung künftiger Veranstaltungen verwenden darf, richtet sich nach der bei der Anmeldung erteilten Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Die Einwilligung ist freiwillig, hat keinen Einfluss auf die Teilnahme und ist jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufbar an atsv@atsv-kirchseeon.de.

§8 Datenschutz

Es gilt die Datenschutzerklärung des Veranstalters.

§9 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
  3. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Veranstalters.